Samstag, 23. Oktober 2010

Und die Gema darf nix sagen: Alte Musik neu verwendet

Alte Musik wird irgendwann frei von Schutzrechten - und niemand kann sich beklagen, wenn wir sie in unsere Filme einbauen.

Dabei sind zwei Arten von rechte zu unterscheiden, SPON erklärt:

"Mit der Unterscheidung zwischen dem Urheberrecht und dem sogenannten Leistungsschutzrecht der Einspielung wollte der Gesetzgeber die kreative Leistung der Autoren höher stellen als die Darbietung. Das Urheberrecht gilt deshalb in den meisten Ländern der Welt wesentlich länger (70 Jahre nach Tod des Autors) als das Leistungsschutzrecht (50 Jahre nach Erstveröffentlichung). Ein Song ist erst dann grundsätzlich frei, wenn sowohl Urheberrecht als auch Leistungsschutzrecht erloschen sind."

Dieses Recht wird gerade jetzt für uns interessant, weil in den 30er und 40er Jahren die Popmusik und die Aufnahmetechnik enorme Veränderungen durchlaufen haben, so dass die Musik aus dieser Zeit wesentlich praktischer für unsere Zwecke ist als zum Beispiel die Musik von 1910.

Kennt jemand eine Website, die dafür eine gute Übersicht hat?

Hier zum Beispiel etwas von dieser Art.

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